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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 8 R 1753/05   

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https://dejure.org/2008,19744
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 8 R 1753/05 (https://dejure.org/2008,19744)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - L 8 R 1753/05 (https://dejure.org/2008,19744)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - L 8 R 1753/05 (https://dejure.org/2008,19744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben; Funktionsplan eines als Bauleiter im Klärwerkbereich eingesetzten Bauingenieurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 1
    Einbeziehung von Ingenieuren in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, schwerpunktmäßiger Einsatz entsprechend ihrem Berufsbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 8 R 1753/05
    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, zB im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren die Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (= überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 2/07 R -, zitiert nach juris; zu den Besonderheiten des Berufsbildes eines Ingenieur-Ökonoms, der bei einem solchen Sachverhalt ausbildungsgemäß beschäftigt worden wäre, siehe Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - in SozR 4-8570 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 8 R 1753/05
    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, zB im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren die Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (= überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 2/07 R -, zitiert nach juris; zu den Besonderheiten des Berufsbildes eines Ingenieur-Ökonoms, der bei einem solchen Sachverhalt ausbildungsgemäß beschäftigt worden wäre, siehe Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - in SozR 4-8570 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 8 R 1753/05
    24 Das SG hat zutreffend dargelegt, dass die Klägerin die Anwendbarkeit des AAÜG (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R -) und damit die Feststellung der begehrten Zugehörigkeitszeiten nur beanspruchen kann, wenn sie zum Stichtag des 30. Juni 1990 von den Regelungen der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 (GBl. I, Seite 844) und der dazu ergangenen 2. Durchführungsbestimmung (2. DB) vom 24. Mai 1951 (GBl. I, Seite 487) erfasst worden ist, mithin zu diesem Zeitpunkt neben den persönlichen und betrieblichen auch die sachlichen Voraussetzungen der Regelungen des Versorgungssystems erfüllt hat.
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